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Fragen und Antworten

 

 

Wir sind immer für Sie da. Hier haben wir eine Sammlung von Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen eine erste Kontaktaufnahme mit uns erleichtern soll.


Wie lange begleiten Sie uns?

Wir begeiten Sie solange wie der Schwerkranke und seine Angehörigen dies brauchen und wünschen. Im Leben und über den Tod hinaus.

Was kostet die Betreuung und Versorgung? Wer bezahlt das?

Die Angebote der Ökumenischen Hospizhilfe Weinheim sind kostenlos. Wir finanzieren unseren Dienst durch Fördergelder des übergeordneten Landesverbands und durch Spenden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die ÖH einzuschalten?

Sie können sich an uns wenden, sobald sich abzeichnet, dass Hilfe notwendig sein könnte. 

Was bedeutet eigentlich der Begriff Hospiz?

Hospiz (lat. hospitium „Herberge“) ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. [1]

Die moderne Hospizbewegung sieht sich in der Tradition derjenigen Herbergen, die ab dem Ende des 4. Jahrhunderts nach Christus entlang der Pilgerrouten in ganz Europa entstanden und die gleichermaßen gesunden und kranken Pilgern Gastfreundschaft boten. Erst im Laufe der Zeit hatten die Herbergen vorrangig die Pflege kranker Menschen zum Ziel. An diese ‚Herbergen’ knüpft die moderne Hospizbewegung symbolisch an, indem sie Orte schaffen will, an denen schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Weg versorgt und begleitet werden, damit sie an ihrem Lebensende in Würde Abschied nehmen können.

In diesem Sinne gründete Dr. Cicely Saunders 1967 das St. Christopher's Hospice in London. Von dort breitete sich die moderne Hospizbewegung in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas aus. In den 80er Jahren wurden auch in Deutschland die ersten hospizlichen und palliativen Einrichtungen gegründet. Neben dem vielfachen Einsatz auch vieler Hauptamtlicher wurde die Hospizbewegung wesentlich von der Überzeugungskraft und dem Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger als eine Bürgerbewegung getragen. Motiviert war dieses Engagement von der von Tabuisierung gekennzeichneten, häufig unwürdigen Situation schwerstkranker und sterbender Menschen vor allem in Krankenhäusern, aber auch in anderen modernen Einrichtungen. 

 

Es fehlte – und fehlt auch heute noch – häufig eine angemessene Betreuung schwerstkranker Menschen, die den körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Bedürfnissen am Lebensende umfassend Rechnung trägt und die Angehörigen und Nahestehenden einbezieht.  

 

Bis heute wächst das ehrenamtliche hospizliche Engagement in Deutschland stetig, zurzeit engagieren sich 100.000 Menschen bürgerschaftlich, ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativarbeit, eine große Zahl davon ehrenamtlich. Das Tätigkeitsfeld der ehrenamtlich Engagierten im Hospiz- und Palliativbereich ist vielfältig und facettenreich. Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit liegt in der psychosozialen und spirituellen Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Darüber hinaus engagieren sich Ehrenamtliche in Vorständen von Vereinen, in der Öffentlichkeitsarbeit und der Verwaltung. Die Ehrenamtlichen stellen, indem sie für die Patientinnen und Patienten und die Angehörigen da sind, ihnen Zeit schenken und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen, sicher, dass vor allem die psychosozialen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen Berücksichtigung finden.

Das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unerlässlich, um eine umfassende hospizliche und palliative Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sicherzustellen. Zum anderen tragen die ehrenamtlich engagierten Hospizbegleiter dazu bei, die Hospizidee als ein Gesamtkonzept der Hospiz- und Palliativversorgung zu verbreiten und zu fördern und die Themen Tod und Sterben als Teil des Lebens ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. [2]

 

[1] © https://de.wikipedia.org/wiki/Hospiz

[2] © http://www.dhpv.de/themen_hospizbewegung.html

Was ist Palliativmedizin?

Die Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. Sie geht über eine rein palliative Therapie beziehungsweise Palliation hinaus, denn nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität des Patienten – sein subjektives Wohlbefinden, seine Wünsche und Ziele – stehen im Vordergrund der Behandlung. Somit ist die Palliativmedizin ein Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care.

 

© www.wikipedia.de

 


Das Palliativteam Weinheim GmbH erreichen Sie online unter www.palliativteam-weinheim.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 06201 876 10 90

 

 

 

Adresse

 

Palliativteam

Weinheim GmbH

 

Bahnhofstraße 18

69469 Weinheim

 


Wie kann ich die Hospizarbeit unterstützen?

Helfen Sie uns, damit wir helfen können

Wir wünschen uns einen Kreis von Freunden und Förderern, die bereit sind, den Hospizdienst ideell und finanziell zu unterstützen – denn Hospizhilfe ist ein Dienst am Nächsten und wird ehrenamtlich und kostenfrei geleistet.

 

Zwar erhalten wir auf Antrag Zuschüsse von Krankenkassen und werden von unseren Mitgliedern in der Region unterstützt, dennoch bleiben erhebliche Kosten offen. Diese müssen durch Spenden und eigene Initiativen gedeckt werden.

Bitte unterstützen Sie uns
durch ehrenamtliche Mitarbeit

durch Spenden

Wie kann ich ehrenamtliche(r) Helfer(in) werden?

Wenn Sie an einer ehrenamtlichen Mitarbeit interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit unserer Einsatzleitung unter der Telefonnummer 06201 185800 in Verbindung.

Wie ist die Haltung der ÖH zum Assistierten Suizid?

Im Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG) den § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig, da er das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze, nach dem jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Dieses sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Das Recht schließe ein, freiwillige Assistenz von

Dritten bei der Durchführung des Suizids zu erhalten. Zugleich hat das BVG ausdrücklich festgestellt, dass niemand zu einer Assistenz verpflichtet werden könne.

 

Das BVG-Urteil hat auch in der Hospiz-Bewegung eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Unser „hospizliches und palliatives Gesellschaftsmodell“ (Gronemeyer und Heller) lebt von der Idee, Sterben weder zu beschleunigen noch zu verlangsamen, in jedem Fall aber durch palliative Therapie, achtsame Begleitung, spirituelle Unterstützung und mitfühlendem Beistand ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

 

Häufig ist der Wunsch nach einem Suizid ein Hilferuf: Unter diesen bedrängenden Umständen kann und will ich nicht weiterleben. Wenn es gelingt, die Belastungen zu mildern, verändert sich oft dieser Wunsch. Dazu sind offene Gespräche und sorgende, interdisziplinäre Angebote erforderlich. Was aber tun, wenn das nicht gelingt?

 

Können hospizliche Begleiter:innen bei einem Suizid assistieren oder müssen sie eine weitere Begleitung an diesem Punkt ablehnen?

 

In internen Diskussionen haben wir mit Unterstützung von Vertretern der Medizinethik (Frau Prof. Dr. Winkler) und der Palliativmedizin (Prof. Dr. Bardenheuer) nicht nur die Grundsätze des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes diskutiert, sondern auch um eigene Leitlinien gerungen. Obwohl wir uns der hospizlichen Haltung verpflichtet fühlen, wollen wir bei einem persistenten Suizidwunsch trotzdem nicht auf einem einseitigen Beziehungsabbruch bestehen.

 

Nach Rücksprache mit der Leitung wird es eine Gewissensentscheidung des Begleitenden sein, ob und wie eine weitere spirituelle Begleitung unter diesen Umständen möglich ist. Wir wollen einen sterbewilligen Menschen nicht dort allein lassen, wo er verlässlichen Beistand benötigt. Eine aktive Rolle in der Assistenz zum Suizid schließen wir jedoch aus. Die Hospizhilfe versteht sich als geschützter Ort (safe harbour), wo wir Leben im Sterben ermöglichen

wollen bis zum Schluss.

Ökumenische Hospizhilfe

Weinheim-Neckar-Bergstraße e. V.

 

Bahnhofstraße 18 (Eingang Bismarckstraße)

69469 Weinheim

 

Telefon:   06201 185800

E-Mail:     info@hospizhilfe-weinheim.de

Unsere Arbeit wird getragen von Kirchengemeinden, Heimen und Pflegediensten in der Region Weinheim-Neckar-Bergstraße. Wir kooperieren mit den regionalen Palliative-Care-Teams.

caritas     diakonie

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